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  • Videoüberwachungsanlage: Aufgaben und Bestandteile

Videoüberwachungsanlage

Videoüberwachungsanlagen sind Anlagen zur optischen Überwachung von Räumen und Grundstücken. Sie bieten sowohl im privaten als auch im gewerblichen Umfeld zusätzliche Sicherheit. Videoüberwachungsanlagen sind eine Kombination aus einer oder mehreren Überwachungskameras innen und außen sowie weiteren Komponenten wie Aufzeichnungstechnik und Monitoren.

Im Englischen wird für Videoüberwachungsanlagen oftmals noch die Abkürzung CCTV verwendet. Sie steht für „Closed Circuit TV“, was ausdrücken soll, dass es sich um ein geschlossenes System handelt, auf das nur bestimmte Personen Zugriff haben. Im deutschsprachigen Raum ist auch die Abkürzung VÜA für Videoüberwachungsanlagen gebräuchlich.

Beim Einsatz von Videoüberwachungsanlagen müssen verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden. 


Aufgaben einer Videoüberwachungsanlage

Eine Videoüberwachungsanlage dient dem Erreichen von zwei Zielen:

  • Aufklären begangener Straftaten und begangener Delikte
  • Vorbeugung von Straftaten und anderen unerlaubten Handlungen.

Mithilfe einer Videoüberwachungsanlage können Straftaten aufgenommen und zur Beweissicherung gespeichert werden. Damit ist es zum Beispiel möglich, mutmaßliche Täterinnen oder Täter zu identifizieren. Außerdem ermöglichen die Aufnahmen der Überwachungskameras eine Rekonstruktion der Abläufe, was ebenfalls der Aufklärung zuträglich sein kann.

Ein weiteres wichtiges Ziel, das sich durch eine Videoüberwachungsanlage erreichen lässt, ist die Vorbeugung von Straftaten und anderen unerlaubten Handlungen. Eine weithin sichtbare Videoüberwachung macht deutlich, dass Verstöße mit einem hohen Aufklärungsrisiko verbunden sind. Das hat eine abschreckende Wirkung und trägt dazu bei, die Anzahl entsprechender Taten deutlich zu reduzieren.

Aus welchen Komponenten besteht eine Videoüberwachungsanlage?

Je nach den Aufgaben, die eine Videoüberwachungsanlage erfüllen soll, können die Anzahl und die Art der Komponenten des Systems unterschiedlich ausfallen.

Eine Videoüberwachungsanlage enthält in den meisten Fällen zumindest diese Bestandteile:

  • Eine oder mehrere Überwachungskameras
  • Einen oder mehrere Monitore
  • Ein Aufzeichnungsgerät wie zum Beispiel einen Netzwerkrekorder oder einen Server mit spezieller Software
  • Falls keine Übertragung per Funk bzw. per WLAN erfolgt: Netzwerk- oder Koaxialkabel.

Bei komplexeren Systemen können weitere Komponenten wie spezielle Scheinwerfer, Infrarotbeleuchtung, Videomanagementsoftware zu Analysezwecken sowie Spezialkameras hinzukommen, mit denen zum Beispiel Wärmebildaufnahmen möglich sind.

Aus technischer Perspektive gibt es verschiedene Varianten von Videoüberwachungsanlagen. Je nach Art der Datenerfassung und Datenübertragung sind diese Kategorien zu unterscheiden:

  • Analoge Videoüberwachungsanlagen: Die Signale der analogen Überwachungskameras werden zur Aufzeichnung in digitale Daten umgewandelt.
  • Digitale Videoüberwachungsanlagen: digitale Datenübertragung über ein lokales Netz wie zum Beispiel ein Ethernet
  • IP-basierte Videoüberwachungsanlagen: Übertragung der Daten über ein IP-Netz und bei Bedarf auch über das Internet.

Hinzu kommen zahlreiche weitere Kriterien, die sich je nach eingesetzten Komponenten unterscheiden können, wie zum Beispiel die Auflösung der verwendeten Überwachungskameras und die Speicherkapazität der Aufzeichnungsgeräte.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb einer Videoüberwachungsanlage

Für die Betrieb einer Videoüberwachungsanlage kommen verschiedene Rechtsnormen zur Anwendung. So muss zum Beispiel gemäß DSGVO ein berechtigtes Interesse für eine Videoüberwachung bestehen, denn die Verarbeitung personenbezogener Daten steht dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der aufgenommenen Personen entgegen.

Je nachdem, wo die Videoüberwachung stattfindet, kommen unterschiedliche gesetzliche Grundlagen zur Anwendung. So hat zum Beispiel eine Privatperson grundsätzlich das Recht, Ihr eigenes Haus, ihr Grundstück und ihre Wohnung zu überwachen. Anders sieht es aber aus, wenn auch öffentliche Flächen wie die Straße oder ein Gehweg im Blickfeld der Überwachungskameras liegen.

Für die Videoüberwachung am Arbeitsplatz gelten zusätzliche, besonders strenge Regeln, die zum Beispiel vorsehen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Videoüberwachung und deren Zwecke in Kenntnis gesetzt werden müssen.

Aufgrund der verschiedenen Gesetze, die bei der Videoüberwachung zur Anwendung kommen können, ist es stets zu empfehlen, sich vor der Installation einer Videoüberwachungsanlage rechtlichen Rat einzuholen.

 

Videoüberwachungsanlage als Komplettset

Der Aufbau einer Videoüberwachungsanlage ist eine Aufgabe, die von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel den gewünschten Anwendungen und den Gegebenheiten vor Ort abhängig ist.

Für viele Zwecke gibt es fertig zusammengestellte Komplettsets aus Überwachungskameras, Aufzeichnungsgeräten und Zubehör. Doch auch hier gibt es Unterschiede, zum Beispiel im Hinblick auf die Bauart und die Funktionsweise der Kameras. 

Daher ist es auch vor dem Kauf eines Komplettsets zur Videoüberwachung immer zu empfehlen, Kontakt mit einem Fachhändler oder einer Fachhändlerin aufzunehmen und sich beraten zu lassen.