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Funk Alarmanlage mit Videoverifikation

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RATGEBER

Funk Alarmanlage mit Videoverifikation

Eine Alarmanlage, die mit Videoverifikation Funktionen ausgestattet ist, steigert die Effizienz der Alarmierung um ein Vielfaches und verkürzt die Interventionszeit der Polizei.
Alarmmeldungen die anhand eines Videostream im Vorfeld von dem Mitarbeiter in der NSL Notrufserviceleistelle vorgeprüft und als echter Alarm identifiziert sind, werden von der Polizei bevorzugt behandelt.

Unterschied zwischen einer normalen und einer videoverifizierten Alarmierung

Wenn ein normaler Infrarotbewegungsmelder ohne Videoverifikationsfunktionen einen Alarm auslöst, kann auf Anhieb nicht sofort beurteilt werden ob es sich um einen echten oder falschen Alarm handelt.

Der Mitarbeiter in der NSL Notrufserviceleitstelle hat keine Möglichkeit den Alarmeingang auf Echtheit zu überprüfen und leitet diesen an die Polizei als bestehenden, aber nicht verifizierten Alarm weiter.
Sind die Polizeidienststellen in dem Moment überlastet, wird die Alarmierung nicht priorisiert. Die Beamten kommen erst dann am Objekt an, wenn es ihnen zeitlich möglich ist.
Stellt sich heraus, dass es sich um einen falschen Alarm handelt, wird der Einsatz dem Betreiber in Rechnung gestellt. Die Höhe der Kosten ist vom jeweiligen Bundesland abhängig und kann bis 400 Euro pro Einsatz betragen.
Auch der Betreiber der Alarmanlage kann bei einem solchen Alarmeingang nicht sofort feststellen, ob es sich tatsächlich um einen echten Einbruch handelt oder nicht. Um die Situation beurteilen zu können, ist der Betreiber gezwungen vor Ort den Alarm zu prüfen. Sollte es sich um einen echten Alarm durch Einbruch handeln, geht nicht nur wertvolle Zeit verloren, auch der Betreiber bringt sich durch sein plötzliches Erscheinen am Objekt in Gefahr.

Bei der Alarmierung durch einen Bewegungsmelder, der mit einer Überwachungskamera ausgestattet ist und dementsprechend eine Verifikation durch einen Videostream ermöglicht, wird eine ganz andere Situation geboten. Der Betreiber der Einbruchmeldeanlage sowie der Mitarbeiter in der NSL Notrufserviceleitstelle können beide die Situation vor Ort in Echtzeit aus der Ferne beurteilen und unverzüglich geeignete Gegenmaßnahmen einleiten. Dadurch wird keine wertvolle Zeit verschwendet und die Interventionszeit verkürzt sich auf ein Minimum.
Beachten Sie, dass der Bewegungsmelder mit Videoverifikationsfunktionen zwar mit einer Überwachungskamera ausgestattet ist, diese aber nicht für eine Videoüberwachung geeignet ist. Die Kamera sendet im Alarmfall lediglich einen kurzen Videostream von maximal 5 Sekunden auf ein mobiles Gerät wie Handy oder Tablet sowie zu einer NSL Notrufserviceleitstelle, um die Verifizierung zu ermöglichen.

 

Es ist nicht möglich aktiv über den Bewegungsmelder auf Videobilder zuzugreifen. Dies wäre aus Datenschutzgründen auch nicht besonders empfehlenswert, da dementsprechend viele verschiedene Personen wie beispielsweise die Mitarbeiter der NSL Notrufserviceleitstelle oder sonstige vorprogrammierte Notfallpersonen, die im Alarmfall benachrichtigt werden sollen, ständig auf Ihre Privatsphäre Zugriff hätten.
Alarmanlagenhersteller wie Ajax Systems, Jablotron und Riscogroup bieten für Videoüberwachungsanwendungen die Möglichkeit der Implementierung einer echten IP-Kamera im Alarmsystem, die bei Bedarf ausschließlich von dem Betreiber separat über die APP angesteuert werden kann, um einen Live-View vor Ort zu realisieren.

Unser Tipp!
Um Videoüberwachungsanwendungen effizient zu realisieren, empfehlen wir eine separate Videoüberwachungsanlage und nicht die IP-Kameras der Alarmanlage, die für die Verifizierung des Alarms gedacht sind zu nutzen. Ein Videoüberwachungssystem bietet viel mehr Möglichkeiten für Videoanalysen als eine Alarmanlage, die für Videoanwendungen nicht gedacht ist. 


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Tobias Nabinger

Tobias Nabinger

Herr Tobias Nabinger ist seit 2001 auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik tätig. Während seiner über 20-jährigen Berufslaufbahn konnte Herr Nabinger sich ein praxisorientiertes Wissen in den Bereichen der Projektierung und Montage für Einbruchmelde- und Videoüberwachungstechnik aneignen. Unter seiner Projektleitung konnte seitens der ESA GmbH German Protect eine Vielzahl von Projekten für öffentliche Einrichtungen und Institutionen sowie Industriekonzerne erfolgreich verwirklicht werden. Diese Erfahrungswerte wurden kontinuierlich seit 2011 durch unzählige Produkt- und Herstellerzertifizierungen vertieft. Ein kleiner Auszug seiner Zertifizierungen: Telenot Facherrichter und Stützpunkt, Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen nach VdS 2311 und VDE 0833, Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchmelder gemäß DIN 14676, Videofied zertifizierter Partner, Risco Certified, Jablotron zertifizierter Partner, Ajax Alarmsystems Facherrichter, rayTec Professional Partner, SimonsVoss Partner, zertifizierter Axis Solutions Partner, IHK zertifizierte Fachkraft für Video-Sicherheitstechnik, Hikvision Diamond Partner, Vivotek Expert, Hanwha Security Engineering, Mobotix Advanced Partner, Avigilon Partner, Sony Video Security Gold Partner, Flir Partner, Eneo System Integrator, Bosch Partner, Seetec Professional, Milestone Partner, Wave Professional, Aimetis Certifed usw.