Zwangsläufigkeit
Eine Alarmanlage, die nicht fachmännisch projektiert und eingebaut ist, führt oft dazu, dass durch die fehlerhafte Projektierung und dementsprechend fehlende Komponenten, Personen in dem bereits scharfgeschalteten Sicherungsbereich durchlaufen oder sich sogar aufhalten. Diese Problematik der Fehlalarmalarmauslösung, findet oft statt, wenn das Bedienteil sich im dem Innenbereich befindet und die Infrarotmelder falsch ausgewählt, montiert oder programmiert programmiert sind. Um die Zwangsläufigkeit in einer Alarmsystem gewehrleisten zu können, ist oft die Montage von elektromechanischen Komponenten wie Schließ- und Verriegelungskontakte oder Sperrelemente in und auf den Türen notwendig. Auch sollte der letzter Bewegungsmelder als „Schleuse“ oder letzter Melder programmiert werden.
Beispiele einer nicht vorhandene Zwangsläufigkeit in einer Alarmsystem:
Sie stellen die Alarmanlage in Wohnzimmer an den Bedienteil scharf und laufen aus dem Haus schließen die Tür und währenddessen löst die Alarmanlage ein Alarm aus. Oder Sie betreten das Haus und laufen zum Bedienteil, um die Alarmanlage zu entschärfen. Bis das Bedienteil erreicht wird, löst die Alarmanlage bereits den Alarm. Hätten Sie in der Eingangstür einen Schließkontakt, oder ein Bedienteil an der Außenwand womit die Alarmanlage entschärft werden kann, würden Sie kein Fehlalarm auslösen. Somit wäre auch die Zwangsläufigkeit gewehrleistet.
Um eine Alarmanlage auf eine NSL Notrufserviceleitstelle und somit mit der Polizei aufschalten zu können, ist die Einhaltung der Zwangsläufigkeit maßgeblich.