DSGVO-konforme Videoüberwachung: Datenschutz und Sicherheit
DSGVO-konforme Videoüberwachung: Datenschutz und Sicherheit
Eine DSGVO-konforme Videoüberwachung stellt hohe Anforderungen an Planung, Technik und Datenschutz. Gerade bei professionellen Videoüberwachungsanlagen reicht es nicht aus, lediglich eine hochwertige Überwachungskamera einzusetzen. Entscheidend ist, dass bereits bei der Planung berücksichtigt wird, welche Bereiche überwacht werden dürfen, welchem Zweck die Videoüberwachung dient, wie lange Aufnahmen gespeichert werden und wer Zugriff auf die Videoüberwachungsanlage erhält.
Das Thema Videoüberwachung Datenschutz betrifft private und gewerbliche Anwendungen ebenso wie Städte, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Moderne Technik bietet heute Möglichkeiten, Datenschutz und professionelle Videoüberwachung miteinander zu verbinden, ohne dabei den eigentlichen Sicherheitszweck aus den Augen zu verlieren.
Mehr aktuelle Themen zur DSGVO konformen Videoüberwachung
Mehr aktuelle Themen zur DSGVO konformen Videoüberwachung
Was bedeutet DSGVO-konforme Videoüberwachung?
Bei einer datenschutzkonformen Videoüberwachung muss zunächst genau definiert werden, welcher Bereich tatsächlich überwacht werden soll und aus welchem Grund die Videoüberwachung erforderlich ist. Typische Zwecke können beispielsweise der Schutz vor Einbruch, Diebstahl und Vandalismus oder der Schutz besonders gefährdeter Bereiche sein.
Eine Überwachungskamera auf einem privaten oder gewerblichen Grundstück darf nicht ohne Weiteres öffentliche Bereiche oder benachbarte Grundstücke erfassen. Bereits bei der Planung einer Videoüberwachungsanlage sollte deshalb auf Kameraposition, Blickwinkel, Brennweite und den tatsächlich benötigten Überwachungsbereich geachtet werden.
Das Prinzip der Datensparsamkeit beginnt bereits bei der Auswahl und Positionierung der Überwachungskamera. Bereiche, die für den eigentlichen Überwachungszweck nicht erforderlich sind, sollten nach Möglichkeit gar nicht erst erfasst werden. Zusätzlich können Privatzonen eingerichtet und bestimmte Bildbereiche dauerhaft ausgeblendet werden.
Kennzeichnungspflicht bei Videoüberwachung
Zu einer DSGVO-konformen Videoüberwachung gehört auch eine gut sichtbare Kennzeichnung des überwachten Bereichs. Betroffene Personen müssen erkennen können, dass sie einen Bereich betreten, in dem eine aktive Videoüberwachung stattfindet.
Dabei reicht ein einfaches Symbol einer Überwachungskamera nicht immer aus. Im Rahmen der Informationspflichten müssen insbesondere Angaben zum Verantwortlichen beziehungsweise Betreiber sowie Informationen über den Zweck der Videoüberwachung bereitgestellt werden. Je nach Anwendung sind weitere Informationen nach Art. 13 DSGVO erforderlich beziehungsweise leicht zugänglich bereitzustellen.
Gerade in gewerblichen und öffentlich zugänglichen Bereichen ist die Kennzeichnung ein wichtiger Bestandteil beim Thema Videoüberwachung Datenschutz. Auch im privaten Bereich können Informationspflichten relevant werden, abhängig davon, welche Bereiche und Personen von der Videoüberwachung erfasst werden.
Tonaufnahme und Live-Zugriff bei der Videoüberwachung
Ein besonders wichtiger Punkt betrifft die Audiofunktion moderner Überwachungskameras. Die Aufzeichnung von Gesprächen ist rechtlich besonders sensibel. Dabei geht es nicht nur darum, ob der Ton tatsächlich durch die Videoüberwachungsanlage gespeichert wird.
Auch der Live-Zugriff auf das Mikrofon einer Überwachungskamera muss berücksichtigt werden. Moderne Überwachungskameras können neben dem Videobild gleichzeitig den Umgebungston übertragen. Selbst wenn dieser Ton nicht aufgezeichnet wird, kann das Mithören von Gesprächen datenschutzrechtlich und strafrechtlich relevant und regelmäßig unzulässig sein.
Das betrifft auch die Videoüberwachung im privaten Bereich. Erfasst beispielsweise das Mikrofon einer Überwachungskamera Gespräche auf der benachbarten Terrasse oder dem Nachbargrundstück, kann die Privatsphäre der dort anwesenden Personen erheblich beeinträchtigt werden.
Noch sensibler ist die Situation bei einer Videoüberwachung in gewerblichen Objekten. Mitarbeiter dürfen nicht ohne entsprechende rechtliche Grundlage über die Mikrofone von Überwachungskameras abgehört werden.
Ist eine Audiofunktion für den vorgesehenen Einsatzzweck nicht erforderlich oder rechtlich nicht zulässig, sollte sie vollständig deaktiviert und gegen eine eigenmächtige Aktivierung geschützt werden.
Kein freier Zugriff auf Datenschutzfunktionen
Insbesondere bei einer datenschutzkonformen Videoüberwachung sollte darauf geachtet werden, dass eingerichtete Datenschutzfunktionen nicht vom Betreiber der Videoüberwachungsanlage beliebig verändert oder aufgehoben werden können.
Werden beispielsweise Privatzonen eingerichtet, um öffentliche Bereiche, Nachbargrundstücke, Fenster oder andere sensible Bereiche auszublenden, sollten diese Einstellungen vor unberechtigten Veränderungen geschützt werden.
Gleiches gilt für deaktivierte Audiofunktionen. Der Betreiber sollte nicht jederzeit selbstständig Privatzonen entfernen oder eine zuvor deaktivierte Tonfunktion einer Überwachungskamera wieder einschalten können.
Eine professionelle Videoüberwachungsanlage arbeitet deshalb mit klar definierten Benutzerrechten und unterschiedlichen Zugriffsebenen. Der Zugriff auf datenschutzrelevante Systemeinstellungen der Videoüberwachungsanlage kann ausschließlich dem zuständigen Facherrichter beziehungsweise einem autorisierten Administrator vorbehalten werden.
Damit bleibt das ursprünglich definierte Datenschutzkonzept auch nach der Inbetriebnahme der Videoüberwachungsanlage technisch geschützt.
Zugriffe dokumentieren und protokollieren
Zu einem professionellen Berechtigungskonzept einer Videoüberwachungsanlage gehört auch die Nachvollziehbarkeit von Zugriffen. Je nach eingesetztem System können relevante Vorgänge protokolliert werden.
So lässt sich beispielsweise nachvollziehen, welcher autorisierte Benutzer zu welchem Zeitpunkt auf bestimmte Aufzeichnungen der Videoüberwachung zugegriffen oder datenschutzrelevante Funktionen verwendet hat.
Gerade bei sensiblen Anwendungen für Unternehmen, Behörden, Städte und Kommunen kann eine solche Protokollierung einen wichtigen Bestandteil einer rechtssicheren Videoüberwachung darstellen.
Videoüberwachung für Städte und Kommunen
Besonders anspruchsvoll ist eine DSGVO-konforme Videoüberwachung für Städte, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Fußgängerzonen, öffentliche Plätze, Bahnhofsbereiche oder Veranstaltungsflächen werden täglich von zahlreichen Menschen genutzt.
Hier treffen das Sicherheitsinteresse und das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre unmittelbar aufeinander. Moderne Videoüberwachungsanlagen eröffnen dafür neue technische Möglichkeiten.
Personen können bereits im Livebild einer Überwachungskamera automatisch verpixelt dargestellt werden. Je nach eingesetzter Technologie kann beispielsweise nur das Gesicht oder die gesamte Person unkenntlich gemacht werden.
Statische und dynamische Verpixelung

German Protect bietet moderne Lösungen für eine datenschutzkonforme Videoüberwachung, bei denen Personen, Gesichter oder bestimmte Bildbereiche gezielt verpixelt beziehungsweise ausgeblendet werden können.
Bei einer statischen Überwachungskamera, also einer fest montierten und nicht beweglichen Überwachungskamera, kann eine statische Verpixelung eingesetzt werden. Dabei werden zuvor definierte Bereiche des Bildes dauerhaft verpixelt oder ausgeblendet. Das können beispielsweise öffentliche Gehwege, Nachbargrundstücke, Fenster benachbarter Gebäude oder andere Bereiche sein, die von der Videoüberwachung nicht erfasst werden sollen.
Zusätzlich können je nach eingesetzter Videoüberwachungstechnik Personen oder Gesichter automatisch erkannt und anonymisiert werden. Eine Möglichkeit besteht darin, lediglich das Gesicht einer Person zu verpixeln, während die Bekleidung weiterhin sichtbar bleibt. In einer Gefahrensituation können Einsatzkräfte dadurch beispielsweise erkennen, welche Jacke oder Kleidung eine gesuchte Person trägt, ohne dass ihr Gesicht im normalen Betrieb der Videoüberwachungsanlage sichtbar sein muss.
Statische und dynamische Verpixelung
German Protect bietet moderne Lösungen für eine datenschutzkonforme Videoüberwachung, bei denen Personen, Gesichter oder bestimmte Bildbereiche gezielt verpixelt beziehungsweise ausgeblendet werden können.
Bei einer statischen Überwachungskamera, also einer fest montierten und nicht beweglichen Überwachungskamera, kann eine statische Verpixelung eingesetzt werden. Dabei werden zuvor definierte Bereiche des Bildes dauerhaft verpixelt oder ausgeblendet. Das können beispielsweise öffentliche Gehwege, Nachbargrundstücke, Fenster benachbarter Gebäude oder andere Bereiche sein, die von der Videoüberwachung nicht erfasst werden sollen.
Zusätzlich können je nach eingesetzter Videoüberwachungstechnik Personen oder Gesichter automatisch erkannt und anonymisiert werden. Eine Möglichkeit besteht darin, lediglich das Gesicht einer Person zu verpixeln, während die Bekleidung weiterhin sichtbar bleibt. In einer Gefahrensituation können Einsatzkräfte dadurch beispielsweise erkennen, welche Jacke oder Kleidung eine gesuchte Person trägt, ohne dass ihr Gesicht im normalen Betrieb der Videoüberwachungsanlage sichtbar sein muss.
Interessante Produkte für DSGVO konforme Videoüberwachung
Alternativ kann die gesamte Person einschließlich des Körpers verpixelt werden.
Bei einer beweglichen PTZ-Überwachungskamera reicht eine rein statische Verpixelung für bestimmte Anwendungen nicht aus. Da sich die PTZ-Überwachungskamera schwenken, neigen und optisch heranzoomen lässt, muss die Verpixelung der betreffenden Person während der Bewegung der Überwachungskamera folgen können.
Hier kommt die dynamische Verpixelung zum Einsatz. Erkennt die PTZ-Überwachungskamera eine Person und verfolgt diese innerhalb des überwachten Bereichs, bewegt sich die Verpixelung mit der Person. Dabei kann je nach eingesetzter Technologie nur das Gesicht oder der gesamte Körper dynamisch verpixelt werden. Auch während die PTZ-Überwachungskamera schwenkt, neigt oder zoomt, bleibt die betreffende Person entsprechend anonymisiert.
Gerade für Städte, Kommunen, Fußgängerzonen, öffentliche Plätze und größere Veranstaltungsbereiche eröffnet die Kombination aus statischer und dynamischer Verpixelung neue Möglichkeiten für eine DSGVO-konforme Videoüberwachung.
Entpixelung nach dem Vier-Augen-Prinzip
Kommt es bei einer Videoüberwachung zu einem sicherheitsrelevanten Ereignis, muss klar geregelt sein, wer auf nicht anonymisiertes Bildmaterial zugreifen darf.
Eine Möglichkeit ist ein Berechtigungsverfahren nach dem Vier-Augen-Prinzip. Eine Entpixelung kann dann nur mit entsprechender Autorisierung vorgenommen werden. In Verbindung mit einer Protokollierung lässt sich zusätzlich nachvollziehen, wann und durch wen ein entsprechender Zugriff auf die Videoüberwachungsanlage erfolgt ist.
Die Kombination aus Verpixelung, klar definierten Zugriffsrechten und kontrollierter Entpixelung schafft neue technische Voraussetzungen für eine rechtssichere Videoüberwachung.
Wie lange dürfen Aufnahmen einer Videoüberwachung gespeichert werden?
Ein wichtiger Bestandteil beim Thema Videoüberwachung Datenschutz ist die Speicherdauer. Häufig wird bei Videoüberwachungsanlagen mit einer Speicherdauer von bis zu 72 Stunden gearbeitet. Diese 72 Stunden stellen jedoch keine pauschal zulässige Speicherfrist für jede Videoüberwachung dar.
Grundsätzlich dürfen Videodaten nur so lange gespeichert werden, wie dies für den festgelegten Zweck der Videoüberwachung erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Speicherung muss entsprechend begründbar sein.
Besteht aufgrund eines konkreten Vorfalls ein weiterer Bedarf an den Aufnahmen der Videoüberwachungsanlage, kann eine längere Sicherung erforderlich sein. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Für eine rechtssichere Videoüberwachung sollte deshalb bereits bei der Projektierung der Videoüberwachungsanlage ein Speicher- und Löschkonzept definiert werden.
KI unterstützt die professionelle Videoüberwachung
Moderne KI-Videoanalyse kann das Sicherheitspersonal bei der Überwachung einer Videoüberwachungsanlage unterstützen und ungewöhnliche Situationen oder definierte Ereignisse automatisch erkennen.
In einer Fußgängerzone können beispielsweise auffällige Bewegungsmuster, Auseinandersetzungen oder andere ungewöhnliche Situationen durch die Videoüberwachung erkannt werden. Der zuständige Mitarbeiter erhält einen Hinweis und kann das Bild der betreffenden Überwachungskamera unmittelbar überprüfen.
Dabei ist besonders wichtig: Die KI ersetzt nicht den Menschen und sollte auch keine endgültigen Entscheidungen an seiner Stelle treffen. Sie dient als Hilfsmittel, das den Menschen bei seiner täglichen Arbeit unterstützt, auf relevante Ereignisse aufmerksam macht und eine schnellere Reaktion ermöglichen kann. Die abschließende Bewertung einer Situation bleibt beim Menschen.
Auch Bewegungsmuster, die beispielsweise im Zusammenhang mit Taschendiebstählen auftreten können, lassen sich je nach eingesetzter Videoüberwachungstechnik analysieren. Der konkrete Einsatz solcher KI-Funktionen muss jedoch immer rechtlich geprüft und entsprechend konfiguriert werden.
Datenschutz-Folgenabschätzung bei umfangreicher Videoüberwachung
Bei umfangreichen oder besonders sensiblen Videoüberwachungsprojekten kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erforderlich sein. Dies kann insbesondere bei einer systematischen und umfangreichen Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche relevant werden.
Gerade Städte, Kommunen, Behörden und größere Unternehmen sollten deshalb bereits während der Projektierung einer Videoüberwachungsanlage prüfen, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen für die geplante Videoüberwachung bestehen.
Datenschutz bedeutet auch IT-Sicherheit
Eine moderne DSGVO-konforme Videoüberwachung endet nicht bei Privatzonen und Verpixelung. IP-Überwachungskameras, Netzwerkrekorder und Videomanagementsysteme sind Bestandteile der IT-Infrastruktur und müssen entsprechend geschützt werden.
Dazu gehören sichere Benutzerrechte und Passwörter, aktuelle Firmware, geschützte Netzwerkstrukturen, verschlüsselte Kommunikation und ein abgesicherter Fernzugriff auf die Videoüberwachungsanlage.
Eine technisch schlecht geschützte Überwachungskamera kann trotz korrekt eingerichteter Privatzonen ein erhebliches Sicherheits- und Datenschutzrisiko darstellen.
German Protect: professionelle und datenschutzkonforme Videoüberwachung
Wir von German Protect planen professionelle Videoüberwachung individuell nach dem jeweiligen Einsatzbereich. Dabei betrachten wir nicht nur die einzelne Überwachungskamera, sondern die komplette Videoüberwachungsanlage.
Von der Auswahl der richtigen Überwachungskamera über Kameraposition, Brennweite und Privatzonen bis zu statischer und dynamischer Verpixelung, Benutzerrechten, Speicherzeiten, Kennzeichnung, IT-Sicherheit und KI-Videoanalyse entwickeln wir ein auf die jeweilige Anwendung abgestimmtes Konzept.
Datenschutzrelevante Einstellungen der Videoüberwachungsanlage können so geschützt werden, dass ausschließlich entsprechend autorisierte Personen Zugriff auf die Programmierung erhalten.
Damit schaffen wir die technischen Voraussetzungen für eine professionelle und datenschutzkonforme Videoüberwachung, vom privaten und gewerblichen Objekt bis zu anspruchsvollen Videoüberwachungsanlagen für Städte, Kommunen und öffentliche Einrichtungen.
Die konkrete rechtliche Zulässigkeit einer Videoüberwachung hängt immer vom jeweiligen Einsatzbereich und den individuellen Rahmenbedingungen ab. Bei komplexen Anwendungen sollte die Planung deshalb zusätzlich mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten oder einer entsprechenden rechtlichen Fachstelle abgestimmt werden.
DSGVO-konforme Videoüberwachung bedeutet für uns: Datenschutz von Anfang an mitplanen, Privatsphäre schützen und gleichzeitig professionelle Sicherheit mit moderner Videoüberwachung ermöglichen.
Benötigen Sie Unterstützung bei der DSGVO-konformen Planung oder Umsetzung Ihrer Videoüberwachung? Füllen Sie einfach das folgende Formular aus. Unsere Sicherheitsexperten prüfen Ihre Anfrage und beraten Sie individuell zu einer passenden und datenschutzkonformen Lösung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage



















