Da sich die Kundenfragen bezüglich der DSGVO konformen Videoüberwachung stark häufen, möchten wir mit diesem Beitrag darüber informieren, wann eine Videoüberwachung DSGVO konform, oder nicht erlaubt ist.
Wir versuchen mit einer aus dem Gesetz resümierten Aussage die richtige Videoüberwachung simpel zu erklären:
Grundsätzlich darf eine Videoüberwachung weder mit Bild noch Ton das befriedete Besitztum verlassen. Alle öffentlichen Bereiche wie Straßen oder Gehwege außerhalb Ihres Grundstücks sowie Nachbarn per Video zu überwachen, ist nicht gestattet und wird von den Behörden strafrechtlich geahndet. Alle als öffentlich geltenden Bereiche dürfen nur von Behörden, die selbst DSGVO Konformitäten unterstehen Videoüberwacht werden. Jegliche Art von Tonaufnahmen außerhalb Ihres Grundstückes sind ebenfalls verboten. Hier ist Acht geboten, wenn Sie zu nahe an den Nachbarn sind und Ihre Kamera zwar kein Bild, aber dafür den Ton von Nachbarn erfasst und aufnehmen kann.
In gewerblichen Bereichen sind Schilder im sichtbaren Bereich mit "Dieser Bereich wird Videoüberwacht" anzubringen. Eine versteckte quasi nicht sichtbare Videoüberwachung ist nicht gestattet. Eine Videoüberwachung eines permanenten Arbeitsplatzes ist grundsätzlich verboten, oder nur aus triftigem Grunde (Sicherheitsbereiche wie Kassen) partiell (nur die Kassenschublade und nicht der Mitarbeiter) erlaubt und bedarf einer Dokumentation von dem Datenschutzbeauftragten vor Ort, nach DSGVO.
In diesem Bild sehen Sie ein Beispiel von typischer Falschmontage einer Überwachungskamera. Die Kamera ist auf 8 Meter Höhe montiert. Dadurch, dass der zu überwachende Bereich von der Fläche zu klein ist, erzeugt die Kamera durch die Höhe eine sogenannte Vogelperspektive, die eine Gesichtsidentifizierung beispielsweise unmöglich macht. Ebenfalls ist auf dem Bild unnötig viel Himmel vorhanden, was von der Kamera bei der Fokussierung deswegen zuviel Leistung in Anspruch nimmt und gleichzeitig starke und wechselbare Gegenlicht Kompensationen erzeugt. Durch die Falschpositionierung der Kamera ist der Bildausschnitt nicht DSGVO konform. Die im Bild mit rot markierten Stellen, zeigen einen groben Verstoß gegen den Datenschutz und sind für eine Videoüberwachung nicht zulässig.
Hier die gleiche Bildeinstellung nur privatisiert um den DSGVO Konformitäten gerecht zu werden. Allerdings, trotzdem der Bildausschnitt mit Hilfe der Privacy Mask der Datenschutzsicherheit entspricht, ist das Bild durch die prozentuell übermäßig große Schwärzung im Bild nicht effektiv. Ebenfalls ist die Vogelperspektive immer noch vorhanden.
In diesem Bildausschnitt ist die Kamera richtig positioniert (3,25 Meter Höhe) , DSGVO konform und von der Bereichüberwachung effektiv. In soweit effektiv, dass genau der Bildbereich überwacht wird, der auch essenziell für eine profesionelle Videoüberwachung ist.
In diesem Bild sehen Sie ein Beispiel von typischer Falschmontage einer Überwachungskamera mit einem anderen Bildausschnitt bzw. Szenario. Wie bei dem letzten Szenerio, ist die Kamera in 8 Meter Höhe zu hoch montiert und dadurch dass die Neigung, für die relativ kleine zu überwachende Fläche zu starkt ist, erzeugt die Überwachungskamera nicht nur eine Vogelperspektive, sondern versößt auch gegen DSGVO Konformitäten (rot markierte Stellen).
Dieses Bild ist das beste Beispiel einer Falschmontage. Der Bildausschnitt ist viel zu groß und enthält viel Bildmaterial welches für eine effektive Videoüberwachung nicht relevant ist. Hier die gleiche Einstellung der Überwachungskamera in 8 Meter Montagehöhe, nur privatisiert und demnach DSGVO konform. Die überdimensionale Schwärzung im Bild vernichtet regelrecht jegliche qualitative Bildausschnittdarstellung, die für eine profesionelle Videoüberwachung relevant ist.
In diesem Bild sehen wir, angefangen von der richtigen Montagehöhe (3,25 Meter), bis hin zu DSGVO konformem Bildausschnitt, ein Beispiel für eine effiziente und profesionelle Videoüberwachung.
Fazit: der Bildausschnitt einer Überwachungskamera muss nicht immer immens oder schön sein, sondern effektiv. Wir reden hier nicht über ein TV sondern über ein Überwachungsbild einer Videoüberwachungsanlage.