Der Blickwinkel einer Überwachung richtet sich nach der Breite sowie Länge des zu überwachenden Bereichs und ist von der Brennweite des Objektivs abhängig.
Dabei gilt die Regel: je höher die Brennweite, desto niedriger der Blickwinkel (siehe Abbildung 1).
Durch diese Zusammenarbeit zwischen Brennweite und Blickwinkel im Objektiv entsteht der sogenannte Bildausschnitt, im Fachjargon auch FOV- Front of View genannt.
Der Bildausschnitt (FOV) einer Überwachungskamera setzt sich aus dem horizontalen Bild in der Breite, vertikalem Bild in der Senkrechten und diagonalem Bild zusammen. Richtungsweisend dabei sind die Angaben über den horizontalen Blickwinkel der Überwachungskamera (siehe Abbildung 2).
Nennen wir als Beispiel ein Objektiv mit einer Brennweite von 2.8mm und einem Erfassungswinkel von 104°, dies erzeugt einen Bildausschnitt von ca. 51,2 Meter. Überwachungskameras mit großem horizontalem Blickwinkel von über 100° haben den Vorteil dementsprechende Überwachungsbilder mit großem Bildausschnitt erzeugen zu können.
Gleichzeig aber auch Nachteile für eine homogene Belichtung des gesamten Bildbereichs in der Nacht.
Oft sind solche großen Überwachungsbilder in der Nacht trotzt Infrarotstrahler nur mittig ausgeleuchtet, am Rand sehr dunkel und dadurch unscharf (siehe Abbildung 3).
Damit solche Probleme vermieden werden können, empfehlen wir entweder den Einsatz einer zweiten Überwachungskamera oder einer Panoramakamera mit zwei Objektiven.
Generell werden im Bereich der professionellen Videoüberwachung meistens nur Objektive mit einem maximalen Blickwinkel von bis zu 100° eingesetzt. Allerdings sollte der Bildausschnitt durch einen zu großen Blickwinkel zu breit für den zu überwachenden Bereich sein, bringt die Überwachungskamera keinen großen Mehrwert (siehe Abbildung 4).
Zu große Bildausschnitte belegen das Überwachungsbild unnötigerweise mit unwichtigen Gegebenheiten wie Sträucher, Büsche oder Bäume, wodurch die Rate der Fehlalarmierung erheblich ansteigt.
Dahingehend statten renommierte Hersteller eine Vielzahl an Überwachungskameras mit der sogenannten Corridor-View Funktion aus, mit Hilfe dieser das Überwachungsbild um 90° (Abbildung 5) gedreht werden kann. Speziell für schmale, aber dafür lange Überwachungsbereiche kann die Corridor-View Funktion sehr von Nutzen sein.
Allgemein betrachtet sind zu große Bildausschnitten, speziell im privaten Bereich nur seltenerweise DSGVO konform, da meistens durch den zu großen Blickwinkel der Überwachungskamera auch die Nachbargrundstücke oder öffentliche Bereiche wie Straßen oder Gehwege von dem Überwachungsbild erfasst werden.
Folglich müssen diese Bereiche (siehe Abbildung 6) in dem Videobild unerkenntlich (privatisiert) werden, ansonsten kann es zu hohen Strafen von Behördenseite kommen.
So gesehen handelt es sich für den Laien bei der Frage „welcher Blickwinkel der richtige ist“ oft um höhere Mathematik.
Die optimale Berechnung des Blickwinkels einer IP Kamera ist anwendungsspezifisch und hängt individuell von den Gegebenheiten vor Ort ab.
In unserem professionellen Onlineshop für Videoüberwachung finden Sie eine Vielzahl an Überwachungskameras mit unterschiedlichen Blickwinkeln. Welche davon für Ihre Videoanwendung am geeignetsten ist, kann Ihnen niemand sagen, ohne die Gegebenheiten vor Ort zu kennen.
Lassen Sie sich von selbsternannten „Profis“ im Internet nicht mit der Aussage „je größer der Blickwinkel einer Überwachungskamera, umso mehr Bild und desto besser“ irreführen.
Nehmen Sie sich vor dem Kauf einer Überwachungskamera ein bisschen mehr Zeit und halten Sie sich lieber an fachliche Kompetenz durch fundiertes Wissen.
Unsere Empfehlung als Spezialisten für Videoüberwachung an den Endkunden lautet: lassen Sie sich vor dem Kauf einer Überwachungskamera eingehend von qualifiziertem Fachpersonal beraten. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.