Grundsätzlich ist es erlaubt, eine Überwachungskamera zur Überwachung des eigenen Grundstücks zu nutzen, sofern die geltenden gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. Dabei ist einer der wichtigsten Punkte, dass das Überwachungsbild keinesfalls das eigene Grundstück überschreiten darf. Es dürfen weder Nachbarn noch öffentliche Straßen und Wege gefilmt werden. Dies gilt auch für sogenannte "private Straßen und Wege", wenn diese öffentlich zugänglich sind. Insbesondere bei Reihenhäusern, wo die Eingangstür direkt in den öffentlichen Bereich führt, kann dies problematisch werden, da Nachbarn oder Passanten ungewollt aufgenommen werden könnten, was eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen würde. Einverständniserklärungen der Nachbarn können in solchen Fällen die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Kraft setzen. Eine mögliche Alternative wäre, die zuständige Behörde der Stadtverwaltung hinzuzuziehen und eine schriftliche Genehmigung zu erwirken.
Ein weiterer problematischer Punkt ist die Art der Videoüberwachung. Datenschützer richten ihr Augenmerk insbesondere auf PTZ-Kameras (Schwenk-, Neige- und Zoomfunktionen), die in dicht bebauten Wohnvierteln eingesetzt werden. Solche Kameras können unbemerkt Einblicke in das Wohnzimmer des Nachbarn ermöglichen. Insbesondere bei Reihenhäusern raten wir von der Nutzung solcher PTZ-Kameras ab.
Tonaufnahmen in der privaten Videoüberwachung
Was Tonaufnahmen betrifft, sind diese grundsätzlich verboten und strafrechtlich mit hohen Geldbußen belegt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Überwachungskamera an der Eingangstür oder im Garten installiert ist. Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass der Garten als privater Bereich unproblematisch sei. Schwierigkeiten entstehen jedoch, wenn der Nachbar nebenan ohne Bild, aber mit Ton aufgenommen wird, während er auf seiner Terrasse telefoniert oder sonstige Gespräche führt. Auch bei Gästebesuchen sind Tonaufnahmen des gesprochenen Wortes nicht gestattet und somit strafbar.
Des Weiteren sollte eine private Videoüberwachung durch Warnschilder gekennzeichnet werden, die vor das Betreten des Grundstücks hinweisen. Für die private Videoüberwachung sind keine speziellen Schilder erforderlich, wie es im gewerblichen Bereich der Fall ist, wo der Verantwortliche, Speicherungsdauer sowie der Zweck der Videoüberwachung auf dem Schild genannt werden müssen.
Fazit: Ist Videoüberwachung zuhause erlaubt
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass besonders im privaten Bereich die rechtlich konforme Videoüberwachung oft nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter" vernachlässigt wird. Jede dritte private Videoüberwachung in Deutschland ist nicht DSGVO-konform. Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung können unangenehme Folgen im Falle einer Anzeige haben. Oftmals liegt der Verstoß an Unwissenheit, was jedoch nicht vor rechtlichen Folgen schützt. Um solche Folgen zu vermeiden, raten wir von German Protect, vor der Planung einer Videoüberwachung eine fachmännische Beratung durch ein qualifiziertes Unternehmen in Anspruch zu nehmen.