Überwachungskameras für private Grundstücke: Worauf ist zu achten?

Immer mehr Menschen entscheiden sich für die Installation einer Überwachungskamera für Ihr Zuhause. Eine Überwachungskamera für den privaten Gebrauch bringt mehrere Vorteile mit sich:

  • Absicherung gegen Straftaten wie Einbrüche und Diebstähle sowie gegen Vandalismus
  • Die Möglichkeit, besuchende Personen frühzeitig entdecken und erkennen zu können
  • Im Falle erfolgter Straftaten: Beweissicherung zur Weitergabe an die Polizei
  • Erhöhtes Sicherheitsgefühl bei den Bewohnerinnen und Bewohnern.

Vorüberlegungen für den Kauf einer Überwachungskamera für den privaten Gebrauch

Die Auswahl der passenden Überwachungskamera für das Zuhause sowie ihr Einbau machen einige Vorüberlegungen erforderlich.

So sind zum Beispiel die Lichtverhältnisse zu prüfen. Wo steht die Sonne, wie verläuft sie? Das ist im Zusammenhang mit Gegenlichtaufnahmen von Bedeutung. Starkes Gegenlicht kann die Aufnahmen bei falscher Kameraplatzierung und bei nicht geeignetem Objektiv stark beeinträchtigen.

Gibt es an den für die Kamera vorgesehenen Positionen die Möglichkeit zum Anschluss an das Stromnetz? Steht eine Datenverbindung zur Verfügung? Können beide Fragen mit „ja“ beantwortet werden, kann sich die Installation verkabelter Kameras oder die Anschaffung entsprechender Überwachungssets lohnen. Ansonsten können auch drahtlose Funkkameras verwendet werden.

Wie sieht es mit Personen aus, die das Grundstück regelmäßig betreten? Sie sollten auf die Platzierung der Überwachungskameras hingewiesen werden. Das gilt ohnehin für die Videoüberwachung auch auf privaten Grundstücken: Sie müssen darauf hinweisen. Verwenden Sie dazu am besten geeignete Schilder, in denen weitere Angaben wie der Verantwortliche für die Videoüberwachung genannt werden.

Tonaufnahmen per Videoüberwachung sind übrigens nicht zulässig. Sie können nämlich nicht sicherstellen, dass Sie nur Geräusche Ihres eigenen Grundstücks aufnehmen.

Auf diese Kamera-Eigenschaften sollten Sie besonders achten:

  • Lichtempfindlichkeit: Soll die Kamera nur bei Tag oder auch bei Nacht bzw. bei schlechten Lichtverhältnissen eingesetzt werden?
  • Auflösung der Kamera: Achtung: Eine höhere Auflösung wie 4K bringt oftmals eine geringere Lichtempfindlichkeit mit sich.
  • Fixe Kamera oder Kamera mit Neige-, Schwenk, und Zoomfunktion?
  • Bauform der Kamera wie Dome, Bullet- oder Mini-Kamera
  • Besondere Funktionen der Kamera gewünscht wie zum Beispiel Personenverfolgung oder Gesichtserkennung?
  • Kabel-, Akku- oder Solarbetrieb: Je nach Verfügbarkeit eines Stromanschlusses können diese Alternativen in Frage kommen oder auch nicht.
  • Verkabelte Kameras oder Funkkameras? Beide Varianten bieten Vor- und Nachteile. Während verkabelte Kameras günstiger im Betrieb sind, weil sie keine Batterien benötigen, sind Funk-Kameras einfacher zu installieren. Von der Verwendung von Kameras über WLAN ist aus Sicherheitsgründen abzuraten, weil sie teilweise recht einfach gehackt werden können.

Vorsicht bei der Kameraeinstellung

Während es grundsätzlich erlaubt ist, das private Grundstück per Videoüberwachung zu erfassen, gilt dies nicht für öffentliche Bereiche wie zum Beispiel die Straße oder den Gehweg vor dem Haus. Ist Ihre Überwachungskamera so eingestellt, dass sie auch öffentliche Bereiche erfasst, kann dies zu Problemen führen – selbst dann, wenn Sie per Kamera oder per Aufzeichnungsgerät dafür sorgen, dass die entsprechenden Bereiche geschwärzt oder verpixelt werden. Das gilt auch für die Grundstücke der Nachbarn.

 


Passende Aufzeichnungstechnik verwenden

Die besten Bilder einer Überwachungskamera bringen nichts, wenn sie nicht aufgezeichnet werden. Zum Zweck der Beweissicherung, aber auch, um Auswertungen der Bilder vornehmen zu können, sollten die von den Kameras gelieferten Bilder mithilfe passender Aufzeichnungstechnik gesichert werden.

Aufnahmen, auf denen fremde Personen zu sehen sind, gleich wieder löschen

Sie müssen Aufnahmen Ihrer Überwachungskameras so schnell wie möglich wieder löschen, wenn auf ihnen fremde Personen zu sehen sind. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Aufnahmen als Beweismittel zum Aufklären einer Straftat eingesetzt werden sollen.

Überwachungskameras in Mehrfamilienhäusern

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten wegen einer Videoüberwachung in Mehrfamilienhäusern. So ist es zum Beispiel in der Regel nicht zulässig, wenn ein Vermieter den Hauseingang oder den Hausflur überwacht, um zu kontrollieren, wer das Haus betritt oder wer es verlässt.

Ebenso wenig ist es erlaubt, Videoüberwachung zur Kontrolle auf unerlaubte Untervermietung einzusetzen. Solche Aufnahmen sind außerdem nicht als Beweismittel verwertbar.

Vermieter sollten vor der Installation von Überwachungskameras mit ihren Mietern sprechen und diese darüber informieren. Zudem muss im Betrieb auf die Kameras hingewiesen werden. Das heimliche Installieren solcher Kameras ist auf keinen Fall zulässig, denn es verletzt die Rechte der Mieterinnen und Mieter.

Was Sie prüfen sollten, bevor Sie sich zur Installation einer Überwachungskamera entscheiden

Das Einrichten einer Überwachungskamera ist auch für den privaten Gebrauch bzw. das Überwachen eines privaten Grundstücks mit einigen Vorgaben verbunden. Wie bereits beschrieben dürfen Sie nur Ihr eigenes Grundstück erfassen, nicht aber die Grundstücke der Nachbarn oder öffentlichen Raum.

Bevor Sie eine oder mehrere Überwachungskameras installieren, sollten Sie sich überlegen, ob dieses Mittel tatsächlich das richtige und angemessene ist. Zudem sollten Sie alle Vorkehrungen für den rechtssicheren Betrieb Ihrer Videoüberwachung treffen.

Gibt es Alternativen zur Videoüberwachung?

In manchen Fällen kann es genügen, ein Grundstück durch eine bessere Ausleuchtung zu schützen. Auch ein Zaun kann zusätzliche Sicherheit bieten. Hinzu kommen Bewegungsmelder, eine Alarmanlage oder Schließanlagen als weitere Sicherheitsalternativen.

Sind die Überwachungskameras in ihrer Ausrichtung unproblematisch?

Wenn Sie sich für die Installation von Überwachungskameras entschieden haben, achten Sie darauf, nur Ihr eigenes Gebäude und Grundstück, nicht aber Nachbargrundstücke oder öffentliche Bereiche wie die Straße vor dem Haus zu beobachten. Das Ausblenden kritischer Bereiche per Kamera oder mithilfe geeigneter Aufzeichnungssysteme kann zwar im Sinne des Datenschutzes von Vorteil sein, doch sollte vorab darauf geachtet werden, dass die Überwachungskameras bei Personen außerhalb Ihres Grundstücks nicht den Eindruck erwecken, sie könnten überwacht werden.

Ist die eingesetzte Technik den Anforderungen angemessen?

Überwachungskameras gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen. Das fängt an bei unbeweglichen Kameras mit einer festen Brennweite und reicht bis hin zu Bullet- und Dome Kameras, die in der Lage sind, Zielpersonen zu erfassen und ihnen im Bildausschnitt zu folgen.

Möchten Sie zum Beispiel lediglich Ihre Eingangstüre überwachen, um ankommende Besucherinnen und Besucher zu erfassen, dann genügt sicherlich ein einfaches Modell.

Umso weniger aufwändig die Technik, desto weniger auffällig ist sie. Das kann dazu beitragen, das Vertrauen von Nachbarinnen und Nachbarn zu stärken.



Überwachungskameras im privaten Bereich: FAQs

Darf ich an meinem Einfamilienhaus eine Überwachungskamera anbringen?

Ja, das ist erlaubt, denn mit einer Überwachungskamera kann Vorsorge gegen Straftaten wie Diebstahl getroffen werden. Insbesondere dann, wenn bereits eine Straftat erfolgt ist, bietet der Einsatz einer Überwachungskamera die Möglichkeit zur Absicherung gegen Wiederholungstaten.

Darf eine Überwachungskamera für den privaten Gebrauch schwenkbar sein?

Entscheidend ist, dass die Überwachungskamera nicht auch das Nachbargrundstück oder öffentliche Bereiche erfasst. Bei einer fest installierten Kamera ist der Nachweis für diese Gegebenheiten einfacher zu erbringen als bei einer schwenkbaren Kamera. Hier besteht jeweils die Möglichkeit, durch Schwenken den Bildbereich zu verändern und auch nicht zulässige Aufnahmen zu machen. Im Sinne des Vertrauens der Nachbarn ist aus diesem Grund zu einer fest installierten Überwachungskamera für private Grundstücke zu raten.

Darf ich für mein privates Grundstück eine Kameraattrappe verwenden?

Genau wie eine Überwachungskamera ist auch die Verwendung einer Kameraattrappe auf privatem Grund erlaubt. Allerdings gilt auch hier, dass keine Ausrichtung auf das Nachbargrundstück oder auf öffentliche Bereiche erfolgen darf. Zwar wird niemand tatsächlich aufgenommen, doch genügt alleine das durch die Attrappe erzeugte Gefühl des Überwachtseins dazu, dass eine entsprechende Ausrichtung unzulässig wäre.

Wir raten außerdem von der Verwendung von Kamera-Attrappen ab, denn sie können zwar einen gewissen Abschreckungseffekt erzielen, im Falle einer Tat jedoch keine Aufnahmen liefern, die zur Aufklärung der Tat verwendet werden könnten.


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Bogdan Tamasan

Bogdan Tamasan

Herr Bogdan Tamasan ist seit 1994 in der Sicherheitsbranche tätig und seit 2011 geschäftsführender Gesellschafter der ESA GmbH German Protect mit über 27-jähriger Erfahrung im Bereich Sicherheitstechnik, Schutz, Prävention, Planung und Projektentwicklung. In seiner Tätigkeit als Sicherheitsberater für verschiedene Konzerne und Institutionen europaweit, konnte sich Herr Tamasan in dieser langen Zeitspanne eine fundierte und praxisnahe Erfahrung und Wissen aneignen, welches von Jahr zu Jahr durch verschiedene System- und Partnerzertifizierungen vertieft wurde. Ein kleiner Auszug seiner Zertifizierungen: Axis Solutions Partner, IHK zertifizierte Fachkraft für Video-Sicherheitstechnik, Hikvision Sub-Distributor, Vivotek Expert, Hanwha Security Engineering, Mobotix Advanced Partner, Avigilon Partner, Sony Video Security Gold Partner, Flir Partner, Eneo System Integrator, Bosch Partner, Seetec Professional, Milestone Partner, Wave Professional, Aimetis Certifed, zertifizierter Telenot Facherrichter und Stützpunkt, Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen nach VdS 2311 und VDE 0833, Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchmelder gemäß DIN 14676, Videofied zertifizierter Partner, Risco Certified, Jablotron zertifizierter Partner, Ajax zertifizierter Partner, rayTec Professional SimonsVoss Partner usw.