Videoüberwachung mit Ton: Ist das erlaubt?


Manche Überwachungskameras und Videoüberwachungssysteme bieten die Möglichkeit, Audio-
Aufnahmen anzufertigen. Doch ist die Überwachung mit Ton überhaupt erlaubt?


Bei der Überwachung eines Hauses, eines Büros oder eines Grundstücks ist meist von Video die
Rede, also von der Aufnahme bewegter Bilder. Damit lassen sich unerlaubte Handlungen wie zum
Beispiel das unbefugte Betreten eines Grundstücks schnell und zuverlässig erkennen.
Rechtlich gesehen ist die Videoüberwachung möglich, wenn bestimmte Rahmenbedingungen
eingehalten werden und zum Beispiel dafür gesorgt wird, dass öffentliche Flächen oder das
Grundstück des Nachbarn sich nicht im Blickfeld der Kameras befinden.
Anders sieht das bei der Überwachung mithilfe von Tonaufnahmen aus. Diese sind nämlich generell
bei der Videoüberwachung nicht erlaubt. Das bedeutet, dass bei der Verwendung von Kameras mit
Mikrofonen diese deaktiviert werden müssen. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass
gemachte Tonaufnahmen sofort gelöscht werden, sollte diese irrtümlicherweise aufgezeichnet
worden sein.

Videoüberwachung mit Ton: Ist das erlaubt?

 

 


Räumliche Eingrenzung von Tonaufnahmen nicht möglich


Der Grund für diese Regelung ist klar: Audio-Aufnahmen lassen sich, anders als Video-Aufnahmen,
nicht einfach auf bestimmte Bereiche begrenzen. So kann zum Beispiel nicht sichergestellt werden,

dass der aufgezeichnete Ton einer Überwachungskamera am privaten Einfamilienhaus nur die Töne
einfängt, die auf dem jeweiligen Grundstück entstehen. Auch Gespräche der Nachbarn oder Töne,
die von Ereignissen stammen, die sich auf der Straße vor dem Haus abspielen, könnten auf diese
Weise aufgenommen werden.


Tonaufnahmen besonders am Arbeitsplatz kritisch


Am Arbeitsplatz wird der Sinn des Verbots von Tonaufnahmen noch deutlicher. Wären diese
zulässig, könnten zum Beispiel vertrauliche Gespräche zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
aufgezeichnet werden.
Das Abhören von Gesprächen stellt eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes dar, einen
Tatbestand, der in Paragraph 201 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Ein Verstoß gegen
dieses Gesetz kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (bei Amtsträgern und besonders
Verpflichteten im öffentlichen Dienst bis zu fünf Jahren) oder mit einer Geldstrafe belangt werden.
Hier gilt: Gespräche sind grundsätzlich als privat anzusehen und demzufolge geschützt. Das gilt
auch und gerade, wenn zum Beispiel einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin unterstellt wird, sie
würde das Diensttelefon überwiegend für private Gespräche nutzen.


Darf die Tonfunktion einer Überwachungskamera aktiviert werden, wenn man
einen Eindringling ertappt hat und mit ihm sprechen möchte?


Manche Überwachungskameras sind zum Zweck der beidseitigen Kommunikation sowohl mit einem
Lautsprecher als auch mit einem Mikrofon ausgestattet. Auf diese Weise ist es zum Beispiel
möglich, mit Personen in Kontakt zu treten, die unbefugt ein Grundstück oder ein Gebäude
betreten haben.
Hier ist allerdings darauf zu achten, dass das Mikrofon nur bei tatsächlichen Verstößen aktiviert
wird. Zudem sollte der Ton auch dann nicht aufgenommen werden.
Ob und in welchen Fällen die Verwendung eines Mikrofons an einer Überwachungskamera zulässig
sein kann, sollte im Zweifelsfall mit einem Rechtsexperten oder einer Rechtsexpertin abgestimmt
werden.
Um auf der sicheren Seite zu sein, wird auch in solchen Situationen von der Verwendung eines
Mikrofons zur Überwachung abgeraten.


Fazit

Tonaufnahmen von Überwachungskameras verstoßen gegen das Gesetz, was zu hohen Strafen
führen kann. Zwar gibt es verschiedene Kameramodelle, die über ein Mikrofon verfügen, doch
sollte bei diesen das Mikrofon deaktiviert werden. Ob und welche Ausnahmen möglich sind, sollte
vorab mit einem Rechtsexperten oder einer Rechtsexpertin geklärt werden.


Erfahren Sie mehr zum Autor des Inhalts:

Bogdan Tamasan

Bogdan Tamasan

Herr Bogdan Tamasan ist seit 1994 in der Sicherheitsbranche tätig und seit 2011 geschäftsführender Gesellschafter der ESA GmbH German Protect mit über 27-jähriger Erfahrung im Bereich Sicherheitstechnik, Schutz, Prävention, Planung und Projektentwicklung. In seiner Tätigkeit als Sicherheitsberater für verschiedene Konzerne und Institutionen europaweit, konnte sich Herr Tamasan in dieser langen Zeitspanne eine fundierte und praxisnahe Erfahrung und Wissen aneignen, welches von Jahr zu Jahr durch verschiedene System- und Partnerzertifizierungen vertieft wurde. Ein kleiner Auszug seiner Zertifizierungen: Axis Solutions Partner, IHK zertifizierte Fachkraft für Video-Sicherheitstechnik, Hikvision Sub-Distributor, Vivotek Expert, Hanwha Security Engineering, Mobotix Advanced Partner, Avigilon Partner, Sony Video Security Gold Partner, Flir Partner, Eneo System Integrator, Bosch Partner, Seetec Professional, Milestone Partner, Wave Professional, Aimetis Certifed, zertifizierter Telenot Facherrichter und Stützpunkt, Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen nach VdS 2311 und VDE 0833, Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchmelder gemäß DIN 14676, Videofied zertifizierter Partner, Risco Certified, Jablotron zertifizierter Partner, Ajax zertifizierter Partner, rayTec Professional SimonsVoss Partner usw.