Damit eine datenschutzkonforme Videoüberwachung anhand einer Überwachungskamera realisiert werden kann, ist oft eine Privatisierung der verschiedenen Bildbereiche in dem Bildausschnitt (FoV Front of View) der IP-Kamera erforderlich. Durch den Einsatz von Fixbrennweiten die dementsprechend meistens einen großen Blickwinkel vorweisen, ist die genaue Einstellung des Bildbereiches wie beispielsweise mit einer variablen Brennweite (Vario Objektiv) auf dem tatsächlich benötigten Überwachungsbild nicht möglich. Die Überwachungskamera liefert zwar ein Weitwinkelbild und deckt somit einen großen Überwachungsbereich, allerdings oft nicht DSGVO konform. Grundsätzlich sind Überwachungsbilder einer Überwachungskamera, die öffentliche Bereiche wie Gehwege und Straßen oder Nachbarn darstellen und aufzeichnen nicht DSGVO konform und mit hohen Strafen von den Behörden belegt. Um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist die privatisierte Liveansicht sowie Aufnahmen solcher Bildbereiche in dem Überwachungsbild der IP-Kamera zu beachten. Bis auf wenige Ausnahmen, bieten alle renommierten Hersteller für Überwachungskameras und Videoüberwachung die Möglichkeit der Einstellung einer privatisierten Zone im Überwachungsbild. Diese Einstellung kann bei den meisten Herstellern unter Einstellung/ Privatzonenmaskierung- Privacy Masking vorgenommen werden. In dem folgenden Video zeigen wir unseren Kunden wie die Einstellung solcher Privatzonen leicht vorgenommen werden kann. Sollten Sie dennoch Fragen haben oder weitere Informationen über die korrekte Einstellung von Privatzonen einer Überwachungskamera benötigen, steht Ihnen unser Experten-Team für Videoüberwachung gerne zur Verfügung.